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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.1999 - C 8 S 3.98   

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https://dejure.org/1999,60032
OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.1999 - C 8 S 3.98 (https://dejure.org/1999,60032)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.02.1999 - C 8 S 3.98 (https://dejure.org/1999,60032)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - C 8 S 3.98 (https://dejure.org/1999,60032)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Bebautes Grundstück; Bodenrichtwert; Erschließung; Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Wertermittlung; Zeitpunkt für Bodenwert; erstmalige

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.1999 - C 8 S 3.98
    Maßgeblich ist, ob die Erschließungsanlagen "endgültig" hergestellt sind (BVerwGE 64, 186 ; 78, 266 ).
  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.1999 - C 8 S 3.98
    Maßgeblich ist, ob die Erschließungsanlagen "endgültig" hergestellt sind (BVerwGE 64, 186 ; 78, 266 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.1996 - 8 K 2/95
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.1999 - C 8 S 3.98
    Diese Regelungslücke ist nach der Rechtsprechung des Senats durch entsprechende Anwendung der Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes zu schließen (OVG LSA Urteil vom 13.08.1996 -8K2.95- RzF -1- zu § 58 Abs. 1 LwAnpG AgrarR 1997, 57ff. =RdL 1997, 296; Urteil vom 02.09.1998 -C8S5.98 RzF -20- zu § 64 LwAnpG, ebenso OVG Greifswald Urteil vom 16.04.1998 -9K28.97 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 21/99
    Soweit es dabei um den Verkehrswert derjenigen Grundflächen geht, die mit selbständigem Gebäudeeigentum belastet sind, ist nach gefestigter oberverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung insoweit auf die entsprechenden Regelungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes zurückzugreifen, hinsichtlich der Wertermittlung also insbesondere auf §§ 19,68ff. SachenRBerG (vgl. OVG Greifswald, Urteile vom 19.01.2000 -9K47/97-, S.11ff. des Entscheidungsabdrucks, vom 30.03.1999 -9K8/96-, S.9ff. des Entscheidungsabdrucks, insoweit nicht abgedruckt in LKV1999,515f., vom 16.04.1998 -9K28/97-, S.13ff. des Entscheidungsabdrucks, vom 04.07.1996 -9K5/94-, RdL1997,298,300; OVG Magdeburg, Urteile vom 04.02.1999 -C8S3/98-, RdL1999,214,215f., RzF - 21 - zu § 64 LwAnpG, vom 02.09.1998 -C8S5/98-, RdL1999,247,248f. (insoweit insbesondere auch zur Anwendung des § 70 SachenRBerG), RzF - 20 - zu § 64 LwAnpG, und vom 13.08.1996 -8K2/95-, RdL1997,296f., RzF - 1 - zu § 58 Abs. 1 LwAnpG; OVG Weimar, Urteil vom 03.04.2001 -7F310/99-; Thöne/Knauber, Boden- und Gebäudeeigentum in den neuen Bundesländern, 2.Aufl.1996, Rdn.251ff.; vgl. auch Weiß, RdL1997,281; kritisch noch Kuhlmeier, RdL1998,29).
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